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02.08.2018

Bundesgerichtshof zum Auschwitz-Prozess gegen Reinhold Hanning: "Der Schuldspruch hätte revisionsrechtlicher Überprüfung standgehalten“

 
 
Auschwitz-Prozess gegen Reinhold Hanning

 

 

 

Mit Datum vom 24.5.2018 hat der Bundesgerichtshof den Beschluss gefasst, das Revisionsverfahren zum Auschwitz-Prozess gegen den ehemaligen SS-Mann Reinhold Hanning wegen Beihilfe zum Mord aufgrund des Todes des Verurteilten im Mai 2017 endgültig einzustellen. Der Beschluss liegt jetzt schriftlich vor.

Hanning war in einem weltweit beachteten Prozess in Detmold im Jahr 2016 wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 170 000 Fällen zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Mehrere Auschwitz-Überlebende hatten im Prozess als Zeugen ausgesagt und den Prozess - nach jahrzehntelangen Versäumnissen der deutschen Justiz - als wichtigen Versuch empfunden, ihnen und ihren ermordeten Angehörigen endlich vor einem deutschen Gericht Aufmerksamkeit und Gerechtigkeit widerfahren zu lassen.

Der Einstellungsbeschluss des Bundesgerichtshofes enthält den für die Auschwitz-Überlebenden eminent wichtigen und außergewöhnlichen Satz: "Der Schuldspruch wegen Beihilfe zum Mord hätte revisionsrechtlicher Überprüfung standgehalten.“

Damit wird auch in diesem Fall die Entscheidung des BGH zum Auschwitz-Prozess Gröning unterstrichen, dass jeder in Auschwitz und Birkenau tätige SS-Mann in das Räderwerk des Mordes und der Mitverantwortung einbezogen war und sich mitschuldig gemacht hat.

Hierzu betonte in Berlin Christoph Heubner, der Exekutiv-Vizepräsident des Internationalen Auschwitz Komitees:

"Es hat über 65 Jahre gedauert bevor sich die deutsche Justiz die Erinnerungen und Beschreibungen der Überlebenden von Auschwitz hinsichtlich der Mitverantwortung und Beteiligung eines jeden einzelnen SS-Täters zu eigen gemacht und in diesem Sinne Urteile gefällt hat. Umso wichtiger ist für die Überlebenden nun noch einmal die Bestätigung des Bundesgerichtshofes, dass in Detmold ein hoch kompetentes und sensibles Gericht Recht im Namen des deutschen Volkes gesprochen hat."