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20.12.2018

IAK zur Einstellung des angestrebten Majdanek-Prozesses in Frankfurt infolge Krankheit des Angeklagten

 
 
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Zur Entscheidung des Frankfurter Landgerichtes betonte in Berlin Christoph Heubner, der Exekutiv-Vizepräsident des Internationalen Auschwitz Komitees:

"Im Blick auf die Überlebenden des Holocausts hat sich das Frankfurter Landgericht mit seiner Entscheidung quälend lange Zeit gelassen. Selbstverständlich respektieren die Überlebenden die Entscheidung des Gerichtes. Dem Angeklagten, der als Bewacher der ‚Aktion Erntefest‘ Teil einer der furchtbarsten Mordaktionen der SS gegen jüdische Familien war, wird die Menschlichkeit des Rechtsstaates zuteil, die er und seinesgleichen damals seinen jüdischen Opfern gegenüber niemals aufgebracht hat."