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08.07.2015

Pressemitteilung: IAK unterstützt Kritik der Nebenkläger-Anwälte in Lüneburg: Sechs Minuten und dreizehn Sekunden Haft für ein Menschenleben?

 
 
IAK Signet

 

 

 

Mit entschiedenem Nachdruck unterstützt das Internationale Auschwitz Komitee (IAK) die Kritik der Nebenkläger-Anwälte im Auschwitz-Prozess von Lüneburg hinsichtlich des vom Staatsanwalt geforderten Strafmaßes. Der Staatsanwalt hatte dreieinhalb Jahre Haft für den ehemaligen SS-Mann Oskar Gröning beantragt, dem Beihilfe zum Mord in 300 000 Fällen vorgeworfen wird.

In Berlin betont Christoph Heubner, Vize-Präsident des IAK: „Sechs Minuten und dreizehn Sekunden Haftstrafe für ein Menschenleben. So sähe die Relation bei der Zahl von 300.000 ermordeten Menschen aus, für die Herr Gröning laut Anklage Mitverantwortung trägt. Die Höhe des geforderten Strafmaßes wird nicht einmal symbolisch dem Anliegen des Prozesses gerecht und muss bei den Überlebenden einen bitteren Nachgeschmack hinterlassen. John Demjanjuk wurde 2011 für Beihilfe zum Mord an knapp 30.000 Menschen zu fünf Jahren Haft verteilt. Ein absurdes Urteil, das zeigt, wie wenig ein Strafmaß, gezählt in Tagen und Jahren, über diese Verbrechen aussagen kann.“
 
Heubner weiter: „Es geht beim Prozess in Lüneburg nicht um die Anzahl der Tage, die Gröning in seinem hohen Alter im Gefängnis verbringen sollte. Das haben sowohl die Anwälte als auch die Überlebenden des Vernichtungslagers Auschwitz als Zeugen im Prozess immer wieder deutlich gemacht. Es geht vielmehr darum, dass sich der Angeklagte endlich zu seiner Verantwortung und zu seiner Schuld für die Verbrechen in Auschwitz bekennt. Auch wenn ein Urteil gegen Gröning um Jahrzehnte zu spät kommt: Es hilft, die Seelenqualen der Überlebenden zu lindern.“