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Auschwitz-Prozess Detmold: Keinen Freispruch für Hanning – absurder Antrag der Verteidigung

Nach dem absurden Antrag der Verteidigung auf Freispruch des in Detmold angeklagten Auschwitz-Wachmanns Reinhold Hanning erwarten die Auschwitz-Überlebenden in vielen Ländern den für kommenden Freitag angekündigten Urteilsspruch des Detmolder Gerichts mit großer Spannung.

Hierzu betonte während eines Aufenthalts in der Gedenkstätte Auschwitz der Exekutiv-Vizepräsident des Internationalen Auschwitz Komitees, Christoph Heubner:

"Reinhold Hanning ist wegen Beihilfe zum Mord in 170 000 Fällen angeklagt worden. Er war in der Befehlskette von Auschwitz  aktiv an den Lagerabläufen der Tötungsmaschinerie beteiligt. Der für ihn durch die Verteidigung beantragte Freispruch entwertet den Prozess zu einer Farce und wirkt auf die Überlebenden von Auschwitz empörend und makaber. Die Erklärungsmuster der Verteidigung, Hanning sei als Opfer seiner Obrigkeitshörigkeit hilflos auf das verbrecherische NS-System eingeschworen gewesen, wirken wie eine allzu billige Phrase und wie ein nachträglicher riesiger Persilschein, der neben den Mittätern auch noch die Mitläufer entschuldet. Auch dem Menschen Hanning war es doch gegeben zwischen Gut und Böse zu unterscheiden. Reinhold Hanning war in Auschwitz Herr über Leben und Tod der Häftlinge, auch er war ein Teil des alltäglichen und überall präsenten Grauens, dem jüdische Familien und andere Häftlinge von Auschwitz ausgeliefert waren. Die Verhandlung gegen den Auschwitz-Wachmann Reinhold Hanning ist sehr wahrscheinlich der letzte Prozess gegen einen noch lebenden Täter. Es wäre fatal, wenn dieser Prozess mit einem Freispruch enden würde."