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Infame Vergleiche: Hamburger Gericht verurteilt Webseiten-Betreiber zu Schadensersatz

Mit einer Unterlassungsklage hat sich heute die Gießener Ärztin Kristina Hänel gegen den Betreiber der Website „Babycaust" vor dem Hamburger Landgericht zur Wehr gesetzt. Auf der Website waren Abtreibungen mit dem Holocaust verglichen worden, es werde das Tor zu Auschwitz aufgestoßen. In ihrem Urteil hat heute die Hamburger Richterin diese Vergleiche für unzulässig erklärt und den Betreiber der Website zu einer Schadensersatzzahlung verurteilt.

Hierzu betonte in Berlin Christoph Heubner, der Exekutiv-Vizepräsident des Internationalen Auschwitz Komitees:

"Für Auschwitz-Überlebende ist dies ein exemplarisches und wichtiges Urteil, das große Signalwirkung haben und dem gesellschaftlichen Frieden dienen wird. Schon viel zu lange haben fanatisierte Abtreibungsgegner mit ihren infamen Botschaften und Vergleichen zum Hass in unserer Gesellschaft beigetragen und nicht nur Frauen sondern auch Überlebende des Holocaust beleidigt. Wir sind sehr dankbar, dass die Hamburger Richterin diesen Kräften jetzt eine Grenze aufgezeigt hat."