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Neubrandenburg: Richter lässt Auschwitz-Prozess scheitern

Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit ist es dem Landgericht Neubrandenburg gelungen, den dort anhängigen Auschwitz-Prozess gegen den ehemaligen SS-Angehörigen Hubert Z. durch Absage des Prozesstermins kommenden Montag, den 10. Oktober 2016, vorläufig scheitern zu lassen.

Zum Vehikel des Scheiterns wurden Anträge der Staatsanwaltschaft und Nebenkläger. Sie wehrten sich gegen ihre Ausgrenzung vom Prozessgeschehen und verlangen über Befangenheitsanträge ein unparteiisches Gericht. Laut Strafprozessordnung ist die Möglichkeit von Fortsetzungsterminen nun innerhalb des laufenden Prozesses nicht mehr gegeben: Der Prozess muss neu beginnen.

Hierzu betonte in Berlin Christoph Heubner, Exekutiv-Vizepräsident des Internationalen Auschwitz Komitees:

"Von Anbeginn des Prozesses war allen Beobachtern mehr als deutlich, dass der Vorsitzende Richter einem Prozess in Sachen Auschwitz völlig ablehnend gegenüberstand. Seine arrogante und maliziöse Verhandlungsführung, die einseitig auf Wohl und Wehe des Angeklagten fokussiert war, hat Auschwitz-Überlebende aus dem Bild des Prozesses und der Welt dieses Gerichtes ausgeschlossen. Selten hat man erlebt, dass ein Gericht selbst die Unabhängigkeit der Justiz so rigoros und selbstherrlich karikiert hat. Das Landgericht Neubrandenburg hat damit ein jämmerliches Kapitel der deutschen Rechtsgeschichte geschrieben. Auschwitz-Überlebende in vielen Ländern haben die Arbeit dieses Gerichtes mit Fassungslosigkeit verfolgt."