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09.03.2022

Kölner Verwaltungsgericht: AfD darf und sollte vom Verfassungsschutz beobachtet werden.

 
 
Kölner Verwaltungsgericht: AfD darf und sollte vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Bild: IMAGO/Christian Ohde, KGS/IAK Berlin

Kölner Verwaltungsgericht: AfD darf und sollte vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Bild: IMAGO/Christian Ohde, KGS/IAK Berlin

 

 

 

Zur Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichtes in Sachen AfD und Verfassungsschutz betonte während eines Besuches der Gedenkstätte Auschwitz Christoph Heubner, der Exekutiv Vizepräsident des Internationalen Auschwitz Komitees:

"Überlebende des Holocaust begrüßen dieses klarstellende Urteil gerade in diesen Tagen sehr:

Das Kölner Verwaltungsgericht hat der AfD den Schafspelz entzogen und klar festgestellt:

Die AfD darf und sollte vom Verfassungsschutz beobachtet werden, weil sie nicht widerlegen kann, eine durch und durch rechtsextreme Partei zu sein, die die Demokratie permanent zu destabilisieren versucht. Die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgericht hat somit  der AfD und ihren biederen Verstellungsversuchen eine schallende Ohrfeige verpaßt."