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23.05.2022

Plädoyer im Strafverfahren gegen den KZ-Wachmann Josef Schütz, der wegen Beihilfe zum Mord an 3518 Häftlingen im KZ Sachsenhausen angeklagt ist.

 
 
Emil Farkas, Israel. Überlebender des KZ Sachsenhausen und Zeuge im Strafverfahren gegen KZ Wachmann Josef Schütz. Bild: KGS/IAK Berlin

Emil Farkas, Israel. Überlebender des KZ Sachsenhausen und Zeuge im Strafverfahren gegen KZ Wachmann Josef Schütz. Bild: KGS/IAK Berlin

 

 

 

Heute, am Montag, dem 23. Mai 2022, plädiert Rechtsanwalt Thomas Walther vor dem in Brandenburg tagenden Landgericht Neuruppin in dem Verfahren gegen den KZ-Wachmann Josef Schütz, der wegen Beihilfe zum Mord an 3518 Häftlingen im KZ Sachsenhausen angeklagt ist.

Die Bedeutung des Plädoyers von Thomas Walther, der dem Internationalen Auschwitz Komitee seit vielen Jahren verbunden ist, reicht jedoch weit über diesen Prozess hinaus:

Walther schildert mit beklemmenden Worten die entsetzlichen Bilder und bis ins Heute hineinreichenden schmerzlichen Erfahrungen auf die er in der Zusammenarbeit mit Überlebenden der deutschen Konzentrations- und Vernichtungslager und ihren Angehörigen immer wieder gestoßen  ist und analysiert gleichzeitg das düstere Bild und die Pflichtvergessenheit der deutschen Nachkriegsjustiz, die die Akten über die Täter lange Jahrzehnte in den Archiven "vergaß".

Und so ist das Plädoyer dieses sehr besonderen Rechtsanwaltes ein persönliches Resümee seiner anwaltlichen Tätigkeit und gleichzeitig ein historisches Dokument, das darüber Zeugnis ablegt, wie Thomas Walther zu einem Freund und Interessenvertreter der Überlebenden wurde, die durch ihn und seine Glaubwürdigkeit erst wieder in der Lage waren, Wege nach Deutschland zu finden.

Aus all diesen Gründen publizieren wir heute das Plädoyer Thomas Walthers in hebräischer, französischer, englischer und deutscher Sprache und danken allen Übersetzerinnen und Übersetzern für die Zusammenarbeit.

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