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17.06.2016

Presseeinladung: Verfahren wegen Beihilfe zum Mord im Konzentrationslager Auschwitz gegen Reinhold Hanning

 
 
Signet IAK

 

 

 

Pressekonferenz am 17. Juni 2016 um 15 Uhr in Detmold.

Sehr geehrte Damen und Herren!
 
Am 17. Juni, um 14:00 Uhr wird im wahrscheinlich letzten Auschwitz-Prozess in Deutschland vor dem Detmolder Landgericht gegen den ehemaligen SS-Angehörigen Reinhold Hanning wegen Beihilfe zum Mord in 170 000 Fällen das Urteil gesprochen werden. Aus der Sicht der Überlebenden von Auschwitz kommt diesem Tag eine historische Bedeutung zu.
 
Im Anschluss an die Urteilsverkündung bittet daher das Internationale Auschwitz Komitee in Zusammenarbeit mit den Rechtsanwälten Thomas Walther (Kempten) und Prof. Dr. Cornelius Nestler (Universität Köln) zu einer Pressekonferenz.

An der Pressekonferenz werden auch die Auschwitz-Überlebenden und Nebenkläger Erna de Vries (Lathen/Deutschland), Leon Schwarzbaum (Berlin/Deutschland), Hedy Bohm (Toronto/ Kanada) und William E. Glied (Toronto/Kanada) nebst Familienangehörigen aus drei Generationen teilnehmen.
 
Die Pressekonferenz findet statt: 

  • Freitag, 17. Juni 2016, 15.00 Uhr
  • Saal 143
  • Landgericht Detmold,
    Paulinenaue 43, 32756 Detmold

 
Über Ihr Erscheinen würden wir uns freuen. Für Rückfragen und Verabredungen stehen wir gern zur Verfügung: 0172 393 22 62 (Christoph Heubner)
 
Mit Dank für Ihr Interesse und freundlichen Grüßen


gez. Christoph Heubner
Exekutiv Vizepräsident
Internationales Auschwitz Komitee


Da die Plätze im Saal der Pressekonferenz begrenzt sind, bitten wir um Ihre Anmeldung: susanne.goldstein(iak)iak-berlin.de