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Pressemitteilung des Internationalen Auschwitz Komitees

28.01.2021

Zum Urteil im Prozess zum Mord an Walter Lübcke: Strafe für Stephan E. ist eine wichtige und richtige Botschaft

 
 
Dr. Walter Lübcke (2009) Bild: Regierungspräsidium Kassel, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=99290424

Dr. Walter Lübcke (2009) Bild: Regierungspräsidium Kassel, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=99290424

 

 

 

Zum Urteilsspruch im Mord-Prozess an Regierungspräsident Dr. Walter Lübcke betonte in Berlin Christoph Heubner, der Exekutiv-Vizepräsident des Internationalen Auschwitz Komitees:

"Auschwitz-Überlebende in aller Welt haben den Prozess zum Mord an Walter Lübcke mit großer Aufmerksamkeit sowie tiefem Mitgefühl und hohem Respekt vor der Familie Lübcke verfolgt. Die Ermordung Walter Lübckes war und bleibt ein dramatisches Alarmsignal für alle demokratischen Gesellschaften, seit langem bestehende Organisationsstrukturen rechtsextremer, antisemitischer und nazistischer Gruppen und deren massiv gestiegene Gewaltbereitschaft bis hin zum Mord zu erkennen und zu bekämpfen.

Im Prozess ist deutlich geworden, dass dieser Mord nur vor dem Hintergrund eines seit Jahrzehnten in Kassel und Nordhessen existierenden rechtsextremen und nazistischen Netzwerkes zu verstehen ist und dass offensichtlich die zuständigen Behörden dieses Netzwerk über viele Jahre sträflich unterschätzt und vernachlässigt haben. Die Höchststrafe für den Angeklagten Stephan E. ist gerade in diesem Zusammenhang eine wichtige und richtige Botschaft.

Dass jedoch Markus H. aus diesem Prozess triumphierend und mit einer Bewährungsstrafe versehen in seine nazistische Welt zurückkehren kann, ist ein fatales und bitteres Signal, das alle Neonazis in Europa mit Hohn zur Kenntnis nehmen werden."

 
 
 

Für Rückfragen / for further Information

Christoph Heubner

Exekutiv-Vizepräsident 

Internationales Auschwitz Komitee

Telefon: ++ 49 (030) 26 39 26 81