Urteil des Bundesgerichtshofes in Sachen Darstellung "Wittenberger Judensau"
Zum heutigen Urteil des Bundesgerichtshofes bezüglich des antijüdischen Reliefs, der "Wittenberger Judensau", an der Wittenberger Stadtkirche betonte während eines Aufenthalts in der Gedenkstätte Auschwitz Christoph Heubner, der Exekutiv Vizepräsident des Internationalen Auschwitz Komitees:
"Das heutige Urteil des Bundesgerichtshofes ist nicht nur für Überlebende des Holocaust enttäuschend. Dieses jahrhundertealte Schandmal an einem der wichtigsten Orte des Protestantismus, dessen Botschaft auch nach Auschwitz geführt hat, belastet das Verhältnis zwischen Juden und Christen bis heute:
Es tut jüdischen Menschen weh und es empört sie. Daran ändern auch die mahnenden Worte und Schilder nichts, die das antijüdische Relief heute umgeben und es zum Mahnmal umwidmen. Es wäre immer noch ein Zeichen von großer Einsicht und distanzierender Symbolkraft, wenn das Relief von der Kirche gelöst und in einem musealen Kontext ausgestellt und erklärt würde -ebenso wie die entstandene Leerstelle an der Wittenberger Stadtkirche."