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28.06.2022

Beihilfe zum Mord an Tausenden. SS-Wachmann aus Sachsenhausen zu fünf Jahren Haft verurteilt.

 
 
Emil Farkas, Israel. Überlebender des KZ Sachsenhausen und Zeuge im Strafverfahren gegen KZ Wachmann Josef Schütz. Der 101-Jährige KZ Wachmann wurde wegen Beihilfe zur Ermordung von 3500 Menschen im KZ Sachsenhausen zu fünf Jahren Haft verurteilt. Bild: KGS/IAK Berlin

Emil Farkas, Israel. Überlebender des KZ Sachsenhausen und Zeuge im Strafverfahren gegen KZ Wachmann Josef Schütz. Der 101-Jährige KZ Wachmann wurde wegen Beihilfe zur Ermordung von 3500 Menschen im KZ Sachsenhausen zu fünf Jahren Haft verurteilt. Bild: KGS/IAK Berlin

 

 

 

Nicht die Höhe des Strafmaßes ist wichtig für die Nachkommen, sondern dass es überhaupt ein Urteil gibt. Das sagt Christoph Heubner, Exekutiv-Vizepräsident des Internationalen Auschwitz Komitees zum Urteil gegen einen ehemaligen SS-Wachmann im KZ Sachsenhausen.

Das Landgericht Neuruppin hat den 101-Jährigen wegen Beihilfe zur Ermordung von 3500 Menschen im KZ Sachsenhausen zu fünf Jahren Haft verurteilt.

Die Richter sahen die Schuld des damaligen Wärters als erwiesen an.

Vor Gericht bestritt der Angeklagte, überhaupt in dem KZ gewesen zu sein. In Sachsenhausen wurden bis 1945 Zehntausende Menschen ermordet oder kamen auf andere Weise ums Leben.

Derartige Prozesse sind in Deutschland über Jahrzehnte verschleppt worden, sagt Christoph Heubner. Für die Schuldfrage ist nicht von Bedeutung, welche Tätigkeit jemand in einem KZ ausgeübt hat. Er zitiert die KZ-Überlebende Eva Fahidi aus Budapest: „Jeder, der im KZ Dienst getan hat, […] war Herr über Leben und Tod über jeden Einzelnen von uns. […] Er war individuell in der Lage, uns spontan zu töten, zu schlagen, zu treten, zu erschießen.“