Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - Urteilsverkündung im Verfahren der Alternative für Deutschland (AfD) gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Blick auf die Richterbank nach dem Einzug des Gerichts. In der Mitte (3.v.l.) Dr. Gerald Buck, Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht. Münster, Nordrhein-Westfalen, DEU, Deutschland, 13.05.2024 Foto: IMAGO / Rüdiger Wölk
Zum heutigen Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster in Sachen AfD/ Bundesamt für Verfassungsschutz betonte in Berlin Christoph Heubner, der Exekutiv Vizepräsident des Internationalen Auschwitz Komitees:
"Überlebende des Holocaust waren in den zurückliegenden Monaten dem Bundesverfassungsschutz äußerst dankbar für die sowohl fokussierte Beobachtung der Aktivitäten von Gliederungen der AfD als auch für die transparente und öffentlich kommunizierte Bewertung dieser Aktivitäten, die zunehmend auf die als "gesichert rechtsextreme" Entwicklung großer Teile der Partei verwiesen hat. Dies alles war und ist für die Überlebenden des Holocaust ein wichtiger und beispielhafter Beweis für eine wehrhafte Demokratie auf allen Ebenen. Mit dem heutigen Richterspruch der Richter in Münster ist die professionelle Arbeit des Präsidenten des Verfassungsschutzes Haldewang und seiner Kolleginnen und Kollegen eindrucksvoll bestätigt worden. Die Richter haben der AfD erneut einen Spiegel vorgehalten und der Öffentlichkeit noch einmal deutlich gemacht, in welch rechtsextremer Ausgrenzungs- Verrohungs- und Verschwörungswelt die Reise mit der AfD enden wird. Nach diesem Richterspruch werden sich alle Abgeordneten hierauf befragen lassen müssen: Sie alle sind für den gesamten Kurs der Partei verantwortlich und die Aufteilung in jene, die bieder und scheinbar unbeteiligt in talkshows sitzen dürfen und in diejenigen, die im Hintergrund die braunen Fäden ziehen, wird hoffentlich aufhören."