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Pressespiegel des Internationalen Auschwitz Komitees

01.03.2016

Verfahren gegen SS-Sanitäter in Neubrandenburg: Vergleich mit "Todesstrafe" sorgt für Eklat im Auschwitz-Prozess

 
 
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Quelle: Tagesspiegel

Verteidiger Peter-Michael Diestel hat das Verfahren mit einer Todesstrafe für seinen 95-Jahre alten Mandanten gleichgesetzt. Das löst bei Staatsanwalt und Opfervertretern Empörung aus.

von Claudia von Salzen


Eine Aussage des Verteidigers im Neubrandenburger Auschwitz-Prozess hat bei Staatsanwaltschaft und Vertretern der Opfer Empörung ausgelöst. Der Anwalt Peter-Michael Diestel hatte am Montag gesagt, das Verfahren habe verheerende Auswirkungen auf den Gesundheitszustand seines 95-jährigen Mandanten, und hatte hinzugefügt: „Das Verfahren ist mit einer Todesstrafe gleichzusetzen, gegen die es kein Rechtsmittel gibt.“ Am Montag war der Angeklagte Hubert Zafke, ein ehemaliger SS-Sanitäter, aus gesundheitlichen Gründen nicht zum Prozessauftakt erschienen. 


Die Staatsanwaltschaft Schwerin nannte Diestels Äußerung am Dienstag „inakzeptabel“. Die Vorwürfe gegen den Angeklagten würden in einem rechtsstaatlichen Verfahren aufgeklärt, dabei sei eine Altersgrenze vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. „Die Erklärung des Verteidigers stellt in nicht hinnehmbarer Weise die Verbrechen in Auschwitz in einen vergleichenden Kontext mit einem rechtsstaatlichen Verfahren“, kritisierte die Staatsanwaltschaft.
Der Vizepräsident des Internationalen Auschwitz-Komitees, Christoph Heubner, sagte am Dienstag, die Aussage Diestels sei eine „zynisch kalkulierte und geschmacklose Äußerung, die nicht nur auf die Mobilisierung der Stammtische zielt, sondern auch unser Rechtssystem herabwürdigt“. In Auschwitz sei es ein Todesurteil gewesen, ein jüdisches Baby oder ein jüdischer Greis zu sein. Darum gehe es in dem Prozess.

"Diestel verhöhnt die Opfer"

Die Juristen Thomas Walther und Cornelius Nestler, die in dem Verfahren zwei Auschwitz-Überlebende als Nebenkläger vertreten, reagierten mit „Abscheu“ auf die Aussage des Verteidigers. „Mit seinen Worten verabschiedet sich Rechtsanwalt Diestel vom Rechtsstaat, stellt die Dinge auf den Kopf und verhöhnt damit die Opfer.“ Diese seien in Auschwitz qualvoll zu Tode gekommen. „Dem Angeklagten wird hingegen ein rechtsstaatliches Verfahren gewährt, in dem durchgehend seine Verhandlungsfähigkeit geprüft wird.“


Der 95-jährige frühere SS-Sanitäter Hubert Zafke muss sich vor dem Landgericht Neubrandenburg wegen Beihilfe zum Mord an mindestens 3681 Menschen in dem nationalsozialistischen Vernichtungslager verantworten. Von Oktober 1943 bis Januar 1945 war er in Auschwitz, die Anklage bezieht sich auf den Zeitraum von Mitte August bis Mitte September 1944. 


Am Montag musste der Prozessbeginn vertagt werden, weil der 95-Jährige aus gesundheitlichen Gründen nicht erschienen war. Die Bescheinigung einer am Samstag von seinen Söhnen gerufenen Notärztin attestierte ihm erhöhten Blutdruck und eine depressive Störung.


Diestel hat von Anfang an betont, dass sein Mandant verhandlungsunfähig sei. Das Landgericht Neubrandenburg hatte sich dieser Einschätzung zunächst angeschlossen, erst das Oberlandesgericht Rostock erklärte den Angeklagten für eingeschränkt verhandlungsfähig, nachdem dies ein Spezialist bescheinigt hatte. Das Verfahren ist der dritte Auschwitz-Prozess in Deutschland innerhalb eines Jahres. Den beiden anderen 94-jährigen Angeklagten wurde ebenfalls Verhandlungsfähigkeit bescheinigt.

Quelle: http://www.tagesspiegel.de/politik/verfahren-gegen-ss-sanitaeter-in-neubrandenburg-vergleich-mit-todesstrafe-sorgt-fuer-eklat-im-auschwitz-prozess/13036498.html